Unsere FAQs

Die häufigsten Fragen unserer Kunden

In 20 Jahren Menüservice-Erfahrung haben wir natürlich schon einige Fragen bekommen. Um es für Sie ein wenig einfacher zu machen, haben wir die häufigsten Fragen direkt hier auf unserer Website zusammengestellt und beantwortet.

Ihre Frage ist nicht dabei? Dann treten Sie einfach mit uns in Kontakt. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Allgemein

Wie kann ich mich als Kunde zur Essensversorgung registrieren?

Sie müssen nur eine Versorgungsvereinbarung ausfüllen, die Sie entweder über Ihre Einrichtung erhalten oder ganz einfach direkt via E-Mail anfordern können.

Wie erhalte ich meine Kundennummer?

Ihre Kundennummer senden wir Ihnen in einem Infobrief zu, sobald wir Ihre unterzeichnete Versorgungsvereinbarung erhalten haben.

Ich habe meine Login-Daten verloren. Woher bekomme ich diese erneut?

Sie können Ihre Daten völlig unkompliziert via E-Mail anfordern.

Was muss ich machen, wenn mein Kind die Einrichtung wechselt?

Beim Wechsel in eine andere Einrichtung bitten wir Sie darum, die Versorgungsvereinbarung mit uns zu kündigen. Sofern die neue Einrichtung ebenfalls von MENÜ EXPRESS beliefert wird, können Sie Ihr Kind für diese Einrichtung im Anschluss erneut bei uns anmelden.

Kann ich das Essen aus der Einrichtung mitnehmen?

Falls Ihr Kind die Einrichtung aufgrund von Krankheit, Urlaub, etc. nicht besuchen kann und Sie das Essen nicht mehr rechtzeitig bei uns abmelden konnten, dürfen wir es Ihnen aus hygienischen Gründen leider nicht mitgeben. Der Grund dafür ist, dass wir bei der Mitnahme des Essens dessen sachgerechte Lagerung und Rückverfolgbarkeit nicht länger gewährleisten können. Wir bitten daher um Ihr Verständnis.

Sollte das Ausgabepersonal vor Ort dennoch Essen an die Eltern herausgeben, übernimmt die MENÜ EXPRESS GmbH keinerlei Haftung.

An- und Abmeldungen

Wie funktioniert die An- und Abmeldung?

An- und Abmeldungen zu oder von einzelnen Mahlzeiten können Sie entweder über das Internet-Bestellsystem auf unserer Homepage oder per E-Mail oder Telefon vornehmen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Abmeldungen: telefonisch, online oder via Mail täglich bis spätestens 7:30 Uhr am betroffenen Tag.

Anmeldungen für KiTa- und Schulessen: telefonisch täglich bis spätestens 7:30 Uhr am betroffenen Tag.

Anmeldung für Schulessen: online freitags bis spätestens 9:00 Uhr, ansonsten bis spätestens 12:00 Uhr für den Folgetag.

Lebensmittelunverträglichkeiten

Können Sie mein Kind trotz Lebensmittelunverträglichkeit verpflegen?

Ja. Dafür brauchen wir nur ein ärztliches Attest zur Bescheinigung der Unverträglichkeit. Nehmen Sie diesbezüglich am besten direkten Kontakt zu unserer Diätetikabteilung auf. Unsere freundliche und kompetente Diätassistentin nimmt sich gerne die Zeit, alle weiteren Schritte mit Ihnen zu besprechen.

Welche Allergien/Unverträglichkeiten werden bedient?

Bei uns ist für jeden etwas dabei – alle gängigen Allergien und Unverträglichkeiten wie z. B. Laktoseintoleranz, Zöliakie, Nussallergien, Fruktose-Malabsorption, etc. stellen für unser erfahrenes Küchenteam kein Problem dar.

Im Falle einer sehr komplexen Kreuzallergie müssen wir uns allerdings vorab genau mit den Eltern absprechen, damit wir wirklich über alles Wichtige informiert sind.

Brauche ich ein Attest vom Arzt, damit mein Kind ein Diätessen bekommen kann?

Ja.

Kostet das Essen mehr, wenn mein Kind eine Allergie/Unverträglichkeit hat?

Nein.

Wie funktioniert die Zubereitung?

In unserer Diätküche bereiten wir alle Speisen, die spezieller Aufmerksamkeit bedürfen, separat zu. So stellen wir sicher, dass es zu keinen Kreuzkontaminationen kommt.

Wie wird das Essen geliefert?

Das Essen wird in einer separaten Menüschale mit dem Namen des Kindes direkt in die Einrichtung geliefert.

Rechnung

Wann erfolgt die Rechnungslegung?

Am Monatsanfang, rückwirkend für den vergangenen Monat.

Wie erhalte ich meine Rechnung?

Ihre Rechnung können Sie in unserem Internet-Bestellsystem abrufen. Auf Wunsch schicken wir Sie Ihnen auch mit der Post zu.

Wo melde ich mich bei Fragen zu meiner Rechnung?

Ihr Ansprechpartner ist entweder die für Ihre Einrichtung zuständige Küche oder unsere Verwaltungsabteilung.

Warum ist mein Kind gesperrt?

Wenn Ihr Kind gesperrt ist, liegt das daran, dass Ihre Zahlungen entweder ausgeblieben sind oder wir Sie Ihnen nicht richtig zuordnen konnten. In jedem Fall bitten wir Sie zwecks genauerer Klärung um eine zeitnahe Kontaktaufnahme.

Kündigung

Wie kann ich meinen Vertrag kündigen?

Kündigen können Sie entweder schriftlich oder per Mail.

Gibt es eine Kündigungsfrist?

Nein, der Vertrag kann unmittelbar zum nächsten Tag gekündigt werden.