Gültig ab 06.07.2026
Präambel
Die Menü Express GmbH (nachfolgend „Anbieter“) versorgt Kindertageseinrichtungen, Schulen sowie stationäre Einrichtungen mit ausgewogenen und bedarfsgerechten Mahlzeiten. Ziel ist eine zuverlässige, qualitativ hochwertige und hygienisch einwandfreie Gemeinschaftsverpflegung unter Berücksichtigung der geltenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter, den von ihm belieferten Einrichtungen sowie den Nutzern der Verpflegungsleistungen beziehungsweise deren gesetzlichen Vertretern. Sie bilden die Grundlage für die Bestellung, Lieferung, Ausgabe und Abrechnung der angebotenen Verpflegungsleistungen. Soweit zwischen dem Anbieter und einer Einrichtung gesonderte vertragliche Vereinbarungen bestehen, gehen diese den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Menü Express GmbH im Zusammenhang mit der Belieferung von Kindertageseinrichtungen, Schulen, Einzelkunden und stationären Einrichtungen mit Speisen und ergänzenden Verpflegungsleistungen.
(2) Sie gelten sowohl gegenüber den belieferten Einrichtungen als auch gegenüber den Nutzern der Verpflegungsleistungen beziehungsweise deren gesetzlichen Vertretern, soweit diese das Online-Bestellsystem oder sonstige Leistungen des Anbieters in Anspruch nehmen.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden oder der Einrichtung finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§ 2 Vertragspartner und Begriffsbestimmungen
(1) Vertragspartner im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die
Menü Express GmbH als Anbieter der Verpflegungsleistungen und
- die jeweilige Einrichtung,
- der volljährige Nutzer oder
- bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter.
(2) Einrichtung im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind insbesondere Kindertageseinrichtungen, Schulen, Horte, Pflegeeinrichtungen sowie sonstige soziale oder öffentliche Einrichtungen, die durch den Anbieter beliefert werden.
(3) Nutzer ist die Person, für die die Mahlzeiten bestellt und bereitgestellt werden.
(4) Kunde ist diejenige Person oder Einrichtung, die die Bestellung veranlasst beziehungsweise gegenüber dem Anbieter für die Abrechnung verantwortlich ist.
§ 3 Vertragsabschluss und Registrierung
(1) Voraussetzung für die Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung ist die vorherige Anmeldung über das vom Anbieter bereitgestellte Online-Bestellsystem.
(2) Die Registrierung erfolgt durch den Kunden unter vollständiger und wahrheitsgemäßer Angabe der erforderlichen Daten. Änderungen der persönlichen Angaben, insbesondere der Anschrift, Bankverbindung oder Kontaktdaten, sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
(3) Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Kunde die erforderlichen Zugangsdaten für das Online-Bestellsystem.
(4) Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Der Kunde haftet für sämtliche Bestellungen, die über sein Nutzerkonto vorgenommen werden, sofern er die missbräuchliche Nutzung zu vertreten hat.
§ 4 Leistungsumfang
(1) Der Anbieter versorgt Kindertageseinrichtungen, Schulen sowie stationäre Einrichtungen mit warmen und/oder kalten Mahlzeiten entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen.
(2) Art, Umfang und Zusammensetzung der angebotenen Speisen ergeben sich aus dem jeweils gültigen Speiseplan.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, einzelne Speisen oder Bestandteile durch gleichwertige Produkte zu ersetzen, sofern dies aufgrund von Lieferengpässen, saisonalen Schwankungen, Produktionsabläufen oder anderen, vom Anbieter nicht zu vertretenden Umständen erforderlich ist. Der Charakter und die Qualität der Mahlzeit dürfen hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
(4) Ein Anspruch auf die dauerhafte Verfügbarkeit einzelner Gerichte oder Menülinien besteht nicht.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, organisatorische Abläufe der Speisenversorgung anzupassen, soweit dies aus betrieblichen oder gesetzlichen Gründen erforderlich und für den Kunden zumutbar ist.
§ 5 Bestellung und Abbestellung
(1) Die Bestellung und Abbestellung der Mahlzeiten erfolgt grundsätzlich über das vom Anbieter bereitgestellte Online-Bestellsystem.
Kindertageseinrichtungen
(2) Die regelmäßige Essensbestellung erfolgt in der Regel durch die jeweilige Einrichtung.
Nachbestellungen sind möglich
- für Lieferungen am Montag bis spätestens Freitag, 09:00 Uhr der Vorwoche,
- für Lieferungen von Dienstag bis Freitag jeweils bis spätestens 12:00 Uhr des vorhergehenden Werktages.
Abbestellungen können am Liefertag bis spätestens 07:00 Uhr vorgenommen werden.
Schulen
(3) Die Bestellung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten oder volljährigen Nutzer über das Online-Bestellsystem.
Zur Sicherstellung einer verlässlichen Produktionsplanung empfiehlt der Anbieter, Bestellungen möglichst 14 Kalendertage im Voraus vorzunehmen.
Änderungen sowie krankheitsbedingte Abbestellungen sind am jeweiligen Liefertag bis spätestens 07:00 Uhr möglich.
Stationäre Einrichtungen
(4) Für stationäre Einrichtungen erfolgen Bestellung und Abbestellung nach den jeweils individuell vereinbarten Liefermodalitäten.
(5) Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der im Online-Bestellsystem beziehungsweise beim Anbieter dokumentierte Zeitpunkt des Eingangs der Bestellung oder Abbestellung.
(6) Nach Ablauf der jeweiligen Fristen können Bestellungen oder Änderungen grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden. In diesen Fällen besteht der Vergütungsanspruch des Anbieters fort.
§ 6 Lieferung und Essensausgabe
(1) Die Lieferung erfolgt zu den mit der jeweiligen Einrichtung vereinbarten Lieferzeiten.
(2) Angegebene Lieferzeiten dienen der Orientierung. Geringfügige zeitliche Abweichungen berechtigen grundsätzlich nicht zur Minderung des Entgelts oder zu Schadensersatzansprüchen, sofern die Gebrauchstauglichkeit der gelieferten Speisen nicht beeinträchtigt wird.
(3) Mit der ordnungsgemäßen Übergabe der Speisen an eine hierzu berechtigte Person der Einrichtung geht die Verantwortung für die sachgerechte Lagerung, Warmhaltung, Kühlung und Ausgabe entsprechend den geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften auf die Einrichtung über.
(4) Die Einrichtung verpflichtet sich, die gelieferten Speisen bis zur Ausgabe entsprechend den lebensmittelrechtlichen Vorgaben aufzubewahren und zu behandeln.
(5) Für Qualitätsbeeinträchtigungen, die auf eine unsachgemäße Lagerung, Warmhaltung, Kühlung oder Ausgabe nach der Übergabe zurückzuführen sind, haftet der Anbieter nicht.
(6) Ist eine Übergabe der Speisen aus Gründen, die die Einrichtung zu vertreten hat, nicht möglich, gilt die Lieferung als ordnungsgemäß erbracht.
(7) Der Essensanspruch ist personenbezogen und nicht auf andere Personen übertragbar.
(8) Nicht ausgegebene oder nicht in Anspruch genommene Mahlzeiten begründen keinen Anspruch auf Ersatzlieferung oder Erstattung, sofern die Lieferung ordnungsgemäß erfolgt ist.
(9) Übernimmt der Anbieter aufgrund einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung die Ausgabe der Speisen durch eigenes Personal, bleibt der Übergang der Verantwortung nach Absatz 3 hiervon unberührt. Die jeweiligen Aufgaben und Verantwortlichkeiten ergeben sich aus der zwischen dem Anbieter und der Einrichtung geschlossenen Vereinbarung.
§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Für die gelieferten Mahlzeiten gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise.
(2) Die aktuellen Preise werden dem Kunden über das Online-Bestellsystem oder in anderer geeigneter Form bekannt gegeben.
(3) Für Nutzer von Kindertageseinrichtungen und Schulen erfolgt die Abrechnung der Verpflegungsleistungen erfolgt grundsätzlich im Voraus über ein Guthabensystem, sofern keine abweichende Vereinbarung mit der jeweiligen Einrichtung besteht.
(4) Bestellungen können nur ausgeführt werden, wenn zum Zeitpunkt der Bestellung ein ausreichendes Guthaben vorhanden ist.
(5) Zahlungen sind unter Angabe der zugewiesenen Kundennummer oder des im Bestellsystem hinterlegten Verwendungszwecks zu leisten.
(6) Eingehende Zahlungen werden nach Zahlungseingang dem Kundenkonto gutgeschrieben.
(7) Ein nach Beendigung des Vertragsverhältnisses verbleibendes Guthaben wird auf Antrag auf das vom Kunden benannte Bankkonto erstattet.
(8) Kosten, die durch fehlerhafte Angaben des Kunden oder durch von ihm zu vertretende Rücklastschriften oder Bankgebühren entstehen, können dem Kunden weiterberechnet werden.
§ 8 Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
(1) Für leistungsberechtigte Kinder kann eine Kostenübernahme im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) erfolgen.
(2) Voraussetzung hierfür ist die rechtzeitige Vorlage eines gültigen Bewilligungsbescheides oder eines sonstigen von der zuständigen Behörde anerkannten Nachweises.
(3) Liegt zum Zeitpunkt der Abrechnung kein gültiger Nachweis vor, erfolgt die Berechnung der Verpflegungsleistungen nach den jeweils gültigen Preisen.
(4) Änderungen des Leistungsanspruchs oder der Bewilligung sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
§ 9 Reklamationen und Beanstandungen
(1) Die gelieferten Speisen sind durch die Einrichtung oder den Kunden unmittelbar nach der Übernahme auf offensichtliche Mängel, Vollständigkeit sowie erkennbare Transportschäden zu überprüfen.
(2) Beanstandungen hinsichtlich Qualität, Menge, Beschaffenheit oder Vollständigkeit der gelieferten Speisen sind dem Anbieter unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ablauf des auf die Lieferung folgenden Kalendertages, unter Angabe der Art der Beanstandung sowie einer erreichbaren Kontaktmöglichkeit mitzuteilen.
(3) Offensichtliche Transportschäden sind nach Möglichkeit bereits bei der Anlieferung gegenüber dem ausliefernden Personal anzuzeigen und auf den Lieferunterlagen zu vermerken.
(4) Die beanstandeten Speisen sind bis zur abschließenden Klärung des Sachverhalts sachgerecht gekühlt oder tiefgekühlt (soweit erforderlich) aufzubewahren und dem Anbieter auf dessen Verlangen zur Begutachtung zur Verfügung zu stellen, sofern dies lebensmittelrechtlich zulässig und zumutbar ist.
(5) Einrichtungen, die nach den geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften oder aufgrund vertraglicher Vereinbarungen zur Entnahme und Aufbewahrung von Rückstellproben verpflichtet sind, haben diese entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aufzubewahren. Die Rückstellproben dienen der Nachvollziehbarkeit und Prüfung von Reklamationen sowie der Unterstützung lebensmittelrechtlicher Untersuchungen.
(6) Reklamationen können nur sachgerecht geprüft werden, wenn die beanstandeten Speisen oder vorhandene Rückstellproben eine Untersuchung noch ermöglichen. Soweit eine Überprüfung aufgrund verspäteter Anzeige oder unsachgemäßer Aufbewahrung nicht mehr möglich ist, kann dies bei der Bewertung der Reklamation berücksichtigt werden.
(7) Erweist sich eine Beanstandung als berechtigt, erfolgt nach Wahl des Anbieters eine Ersatzlieferung, eine Gutschrift oder die Erstattung des entsprechenden Entgelts.
§ 10 Allergene, Sonderkost und Kennzeichnung
(1) Die Kennzeichnung der in den angebotenen Speisen enthaltenen kennzeichnungspflichtigen Allergene und Zusatzstoffe erfolgt entsprechend den jeweils geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften.
(2) Der Speiseplan enthält die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über kennzeichnungspflichtige Zutaten. Die Erziehungsberechtigten beziehungsweise die Nutzer sind verpflichtet, diese Angaben vor der Bestellung eigenverantwortlich zu prüfen.
(3) Benötigt ein Nutzer aus gesundheitlichen Gründen eine Sonderkost oder Diätverpflegung, ist dies dem Anbieter vor Beginn der Versorgung schriftlich mitzuteilen. Erforderliche Nachweise, insbesondere ärztliche Bescheinigungen, sind auf Verlangen vorzulegen.
(4) Trotz größtmöglicher Sorgfalt bei Einkauf, Produktion und Ausgabe können produktionsbedingt unbeabsichtigte Spuren weiterer Allergene nicht vollständig ausgeschlossen werden. Eine vollständige Allergenfreiheit kann daher nicht gewährleistet werden.
(5) Religiöse, ethische oder sonstige individuelle Ernährungswünsche werden im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten berücksichtigt. Ein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Sonderkostformen besteht jedoch nicht.
(6) Die Verantwortung für die Auswahl geeigneter Speisen verbleibt beim Kunden bzw. den Erziehungsberechtigten.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Eine weitergehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Der Anbieter haftet nicht für Schäden oder Qualitätsbeeinträchtigungen, die nach der ordnungsgemäßen Übergabe der Speisen durch eine nicht den lebensmittelrechtlichen Vorgaben entsprechende Lagerung, Warmhaltung, Kühlung oder Ausgabe durch die Einrichtung oder Dritte entstehen.
(5) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden ausgeschlossen.
§ 12 Höhere Gewalt
(1) Kann der Anbieter seine vertraglichen Leistungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig erbringen, begründet dies keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter.
(2) Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Unwetter, Hochwasser, Brände, Pandemien, Epidemien, behördliche Maßnahmen, Streiks, Energieausfälle, erhebliche Verkehrsbehinderungen, Ausfälle von Versorgungsunternehmen sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches des Anbieters liegen.
(3) Der Anbieter wird den Kunden beziehungsweise die Einrichtung über wesentliche Leistungsbeeinträchtigungen schnellstmöglich informieren und sich bemühen, die Auswirkungen auf die Versorgung so gering wie möglich zu halten.
(4) Kann die Lieferung oder Ausgabe der Speisen aufgrund eines Schadensereignisses im Verantwortungsbereich der Einrichtung, insbesondere infolge eines Wasserrohrbruchs, Brandes, Stromausfalls, technischer Defekte oder einer behördlich angeordneten Schließung der Einrichtung, nicht ordnungsgemäß erfolgen, haftet der Anbieter hierfür nicht, sofern ihn kein Verschulden trifft. Etwaige Ansprüche sind gegenüber der hierfür verantwortlichen Stelle oder deren Versicherung geltend zu machen.
§ 13 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie weiterer anwendbarer datenschutzrechtlicher Vorschriften.
(2) Informationen über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sowie die Rechte der betroffenen Personen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Anbieters.
§ 14 Vertragsdauer und Vertragsbeendigung
(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit der erfolgreichen Registrierung beziehungsweise mit der ersten wirksamen Bestellung, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(2) Der Kunde kann die Teilnahme an der Verpflegung jederzeit durch Einstellung der Bestellungen oder durch Abmeldung im Online-Bestellsystem beenden, soweit keine abweichenden Vereinbarungen mit der jeweiligen Einrichtung bestehen.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen wird,
- vorsätzlich unrichtige Angaben gemacht wurden,
- das Bestellsystem missbräuchlich genutzt wird oder
- gesetzliche oder behördliche Vorgaben einer weiteren Vertragsdurchführung entgegenstehen.
(4) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wird ein vorhandenes Restguthaben auf Antrag an den Kunden ausgezahlt, sofern keine offenen Forderungen des Anbieters bestehen.
§ 15 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, soweit hierfür ein berechtigtes Interesse besteht und die Änderungen den Kunden nicht unangemessen benachteiligen.
(2) Änderungen werden den Kunden rechtzeitig in Textform oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
(3) Gesetzliche Rechte der Kunden bleiben hiervon unberührt.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(3) An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(4) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters, soweit gesetzlich zulässig.